Unser Leistungsschwerpunkt - Gutachtenerstellung

Wir unterstützen Sie bei der technischen Begutachtung und Genehmigung von Fahrzeugen, die nicht ohne Weiteres einer bestehenden Typgenehmigung entsprechen oder besondere Anforderungen erfüllen müssen. Unser Schwerpunkt liegt auf Gutachten zur Erlangung von nationalen Einzelbetriebserlaubnissen, EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen sowie Ausnahmegutachten für Großraum- und Schwertransporte.

 

Mit fundiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen zuverlässig durch die jeweiligen Prüf- und Genehmigungsverfahren.

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Leistungsschwerpunkt

Nationale Einzel­betriebserlaubnis für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45

Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die

  • nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),
  • aus einem Drittland importiert wurden (z. B. Neufahrzeug aus den USA),
  • vor der Erstzulassung baulich verändert wurden (z. B. Ausbau zum Wohnmobil),
  • vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau, Plane/ Spriegel)

benötigen zur Zulassung in Deutsch­land ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeug­einzel­genehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte Einzelgenehmigung.

Als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes berate ich Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzel­genehmigung für Ihr Fahrzeug.

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EU-Fahrzeug-Einzel­genehmigung für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 44

Soll ein einzelnes Fahrzeug, das über keine Typgenehmigung verfügt, in einem Mitgliedstaat der EU zu­gelassen werden, besteht die Möglichkeit, ein Gutachten nach Artikel 44 der VO (EU) 2018/858 erstellen zu lassen. Nach der Zuteilung der Genehmigung kann dieses Fahrzeug in der gesamten EU zugelassen werden.

Fahrzeuge, für die eine EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung möglich ist, sind

  • Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw),
  • Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge),
  • Fahrzeuge mit besonderen Zweckbestimmungen aller Fahrzeugklassen (z. B. Wohnmobile, beschuss­geschützte Fahrzeuge etc.).

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Ausnahmegutachten nach 
§ 70 StVZO für Großraum-/ Schwertransporte

Sie möchten eine unteilbare Ladung mit Überlänge, -breite oder -höhe oder eine besonders schwere Ladung mit Ihrem Fahrzeug transportieren und die Abmessungen des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)? Dann benötigen Sie ein Ausnahmegutachten nach § 70 StVZO. 

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Breite, Höhe) und/ oder Gewichte (Achslasten, Gesamtgewicht), die gesetzlich zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart das Sichtfeld des Fahrers einschränkt, ist für jede Fahrt eine Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig. Voraussetzung zur Erlangung dieser Erlaubnis ist die Vorlage eines Ausnahmegutachtens nach § 70 StVZO.

Ein solches Gutachten wird beispielsweise für folgende Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen erforderlich:

  • Turmdrehkrane (Sattelkraftfahrzeuge und -züge mit Turmdrehkrananhängern) als Anhänger-Arbeitsmaschinen
  • Krane (Autokrane, Mobilkrane) und Gelenkmastfahrzeuge (z. B. Betonpumpen, Arbeitsbühnen, Feuerlöschfahrzeuge) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Bagger (ausgenommen Schaufellader) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Planiermaschinen (Motorgrader) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Schaufellader als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Abschleppfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zum Abschleppen
  • Lkw-Muldenkipper
  • Züge für Großraum- und Schwertransporte
  • Sattelkraftfahrzeuge für Langmaterial-, Großraum- und Schwertransporte
  • Langmaterialzüge (Zugfahrzeuge mit gelenkten Nachläufern)
  • Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe
  • Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, einschließlich Arbeitsgeräte

Ich berate Sie gerne zu Fragen rund um das Thema Großraum-/ Schwertransport und die Erstellung eines § 70-Ausnahmegutachtens für Ihr Fahrzeug.
 

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